Anfragen und Angebot

Entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers werden drei unterschiedliche Verfahren der Durchführung von Erschütterungsmessungen angeboten: 

  • Vorbereitung, interaktive Messung, vorläufige Auswertung und Sofortinformation auf der Baustelle, Endauswertung und Erarbeitung eines Messberichts bzw. erschütterungstechnischen Gutachtens durch Personal der Big-M GmbH.
  • Vorbereitung, automatische Messung, Fernbedienung und Fernübertragung der Daten zum Büro der Big-M GmbH (wahlweise auch zum Auftraggeber), Auswertung und Erarbeitung eines Messberichts bzw. erschütterungstechnischen Gutachtens durch Personal der Big-M GmbH.
  • Vorbereitung der Messungen durch Personal der Big-M GmbH, Messung, Auswertung und Beurteilung  durch den Auftraggeber (Eigenkontrolle) mit Leasing-Geräten der Big-M GmbH. 

Hinsichtlich der Zielstellung sind zu unterscheiden:

  • Untersuchungen zur Vorermittlung der dynamischen Belastung: Dabei werden, unter den auf der Baustelle vorhandenen Bedingungen, die Erschütterungen gemessen, die durch die zum Einsatz vorgesehenen Baumaschinen verursacht werden. Ihre Einwirkung auf Menschen und Gebäude in der unmittelbaren Nachbarschaft wird untersucht und es werden Empfehlungen zum Einsatz der Bautechnik und zur Abminderung der zu erwartenden Erschütterungen gegeben.
  • Baubegleitende Erschütterungsmessungen: Die baubedingten Erschütterungen werden während des gesamten Bauzeitraums gemessen, ausgewertet und beurteilt. Die Ergebnisse werden dem Auftraggeber in Zwischenberichten mitgeteilt und in einem Abschlußbericht zusammengefasst. Falls gewünscht, nimmt der verantwortliche Bearbeiter regelmäßig an den Bauberatungen teil.
  • Stichprobenhafte Kontrollmessungen: Die Messungen sind auf eine, mit dem Auftrag festgelegte Anzahl von Messtagen beschränkt. Sie werde in Abstimmung mit dem Auftraggeber zur Sicherung der Arbeiten in besonders sensiblen Baustellenbereichen durchgeführt. 
  • Experimentalmessungen: Damit wird die Einwirkung der, von stationären Maschinenanlagen, Pumpwerken, Verkehrswegen usw. verursachten Erschütterungen auf Menschen, Gebäude und Erdbauwerke untersucht. Experimentalmessungen bilden häufig die erforderliche Grundlage von Erschütterungsprognosen für Bebauungspläne, Trassenplanungen und ähnliche Projekte.

Für die Erstellung eines qualifizierten Angebotes sind folgende Informationen erforderlich:

  • Firma, Name, Dienststellung, Telefonnummer und Email-Adresse des Auftraggebers,
  • Auswahl des gewünschten Verfahrens, s. o.
  • Dauer und Umfang der durch Erschütterungsmessungen zu kontrollierenden Arbeiten,
  • Datum und Uhrzeit des Beginns,
  • Messort und Zufahrtswege, möglichst mit Lageplan,
  • Firma, Name, Dienststellung, Telefonnummer und Email-Adresse des Auftraggebers,
  • Firma, Name, Dienststellung und Mobiltelefonnummer des bevollmächtigten Vertreters des Auftraggebers im Messgebiet, bzw. des bevollmächtigten Vertreters des Subunternehmens, das die durch Erschütterungsmessungen zu kontrollierenden Arbeiten ausführt.
  • Schriftliche Genehmigungen der Grundstückseigentümer und Mieter zum Betreten der Grundstücke und ggf. der Innenräume (Zutrittsgenehmigung) und zur Aufstellung der Messgeräte, Anfertigung von Beweisfotos usw. (Datenerhebungsgenehmigung)*) 
*) Für die Aufstellung der Meßgeräte unmittelbar an Gebäuden und in Innenräumen sowie die Anfertigung von Beweisfotos sind nach §123 St.GB (Hausfriedensbruch) und nach der DSGV die  Zutrittsgenehmigungen und Datenerhebungsgenehmigungen der Eigentümer und Mieter zwingend erforderlich. Wenn diese nicht vom Auftraggeber übergeben werden, müssen sie nach Beauftragung unter Vorlage einerer Legitimation des Auftraggebers durch den Auftragnehmer eingeholt werden. Entsprechende Auskünfte der zuständigen Kataster- bzw. Immobilienämter sind kostenpflichtig. Die Kosten, zuzüglich des Aufwandes werden dem Auftraggeber als Nachtrag angerechnet. Wegen der erforderlichen Zeitspanne zur Bearbeitung durch die Ämter und Beantwortung der Genehmigungen durch die Eigentümer bzw. Mieter  sollte die Berauftragung in der Regel mindestens 4 Wochen vor Baubeginn erfolgen.

Zusätzlich sind folgende Informationen hilfreich:

  • Art der durch Erschütterungsmessungen zu kontrollierenden Arbeiten und  Erschütterungsquellen,
  • Art der durch Erschütterungsmessungen zu kontrollierenden Objekte (Gebäude, Verkehrswege, Erdbauwerke usw.), bei Gebäuden möglichst mit Angaben nach DIN 4150-2, Tabelle 2 und DIN 4150-3, Tabelle 1,
  • Planunterlagen, Baugrundgutachten, Bohrprofile.

Angebote werden auf der Grundlage unserer Leistungsbeschreibung und Leistungsbedingungen für Erschütterungsmessungen erstellt.